Zuwendungen der Stiftung
Stiftungszweck der A. und E. Korus-Stiftung ist die auf Norderney bezogene Förderung des Wohlfahrtwesens, der Alten- und Jugendhilfe, des Sports sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne der Abgabenordnung. Dabei besteht im Einzelfall kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Vorstand und der Beirat entscheiden individuell nach Bedarf und nach Leistungsmöglichkeit der Stiftung.